Die Notwehr gem. § 32 StGB – Prüfungsschema, Definitionen und Klausurtipps für HSPV-Studierende

02.06.2026
exvo
Notwehr Polizei HSPV Prüfungsschema Klausur

Die Notwehr gem. § 32 StGB ist einer der wichtigsten Rechtfertigungsgründe im Strafrecht. Für die Strafrechtsklausur im Modul GS 4 an der HSPV NRW müssen die Prüfung von Notwehrlage, Notwehrhandlung, Erforderlichkeit, Gebotenheit und Verteidigungswillen sicher beherrscht werden. In diesem Beitrag werden das Prüfungsschema, die wichtigsten Definitionen, typische Klausurprobleme und die Abgrenzung zu § 34 StGB verständlich erklärt.

I. Was ist Notwehr? 

Der Gesetzestext ist knapp und klausurfreundlich. § 32 Abs. 1 und 2 StGB lauten: 

§ 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Damit schützt die Norm nicht nur den Angegriffenen selbst, sondern auch Dritte. Man spricht dann von Nothilfe

Der Grundgedanke hinter der Notwehr lautet: Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Genau deshalb ist § 32 StGB auch ein so „scharfes Schwert“. Anders als beim rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB findet bei der Notwehr nämlich grundsätzlich keine allgemeine Güterabwägung zwischen den betroffenen Rechtsgütern statt. Erst über die Gebotenheit werden in besonderen Ausnahmefällen sozialethische Grenzen eingezogen, in denen kein Notwehrrecht besteht.

II. Das Prüfungsschema der Notwehr gem. § 32 StGB 

In der Klausur solltest du die Notwehr im Rahmen der Rechtswidrigkeit immer sauber wie folgt prüfen:

Prüfungsschema

1. Notwehrlage

a) Angriff

b) Gegenwärtig

c) Rechtswidrig


2. Notwehrhandlung

a) Erforderlichkeit

b) Gebotenheit


3. Subjektives Rechtfertigungselement

a) Handeln in Kenntnis der Notwehrlage

b) Handeln mit Verteidigungswillen

1. Wann besteht eine Notwehrlage?

Zunächst benötigen wir eine Notwehrlage. Diese definiert sich wie folgt:

Definition Notwehrlage

Eine Notwehrlage ist gegeben, wenn der Täter einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut ausgesetzt ist. 

Aus dieser Definition ergibt sich sodann der dreischrittige Prüfungsaufbau:

  • Angriff
  • Gegenwärtigkeit
  • Rechtswidrigkeit


FAQ's

Häufig gestellte Fragen

Ja. Die Notwehr gehört zu den klassischen und besonders klausurrelevanten Rechtfertigungsgründen im Strafrecht. Für das Modul Strafrecht GS 4 ist dabei nicht nur das Prüfungsschema wichtig, sondern vor allem die saubere Anwendung im Fall.